Diese Seite ist den medizinischen Fachkreisen vorbehalten.

Angehörige der Fachkreise ( “Health Care Professional” ) sind die zur Anwendung, Abgabe und Verschreibung berechtigten natürlichen Personen, wie Ärzte, Apotheker, Zahnärzte, Tierärzte, Dentisten, Hebammen, Angehörige des Krankenpflegefachdienstes, der medizinisch-technischen Dienste und der Sanitätshilfsdienste und sonstiger Sanitätseinrichtungen, soweit diese Arzneimittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen (gemäß Art 2.2 des Pharmig VHC).

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Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen:

Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen und Patienten sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung über das nationale Meldesystem anzuzeigen:

Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen
Traisengasse 5
1200 Wien
Österreich
Fax: + 43 (0) 50 555 36207
Website: http://www.basg.gv.at/

Nebenwirkungen können auch direkt an den Zulassungsinhaber berichtet werden.

Jeder Verdachtsfall einer Nebenwirkung zu Produkten von Gilead oder Kite ist unter folgendem Link, der Sie auf die US-Webseite weiterleitet, an Gilead Sciences zu melden: https://www.gilead.com/utility/contact/report-an-adverse-event.

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